Teichordnung
Mit dem Kauf eines Angelerlaubnisscheines wird die folgende Teichordnung uneingeschränkt anerkannt. Das erworbene Angelticket ist nicht übertragbar! Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Betreten / Befahren auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.
Geangelt werden darf nur an den hierfür ausgewiesenen Bereichen.
Geangelt werden darf nur mit den gängigen Natur- und Kunstködern und mit Forellenteig
Köderfische (auch tote) dürfen nicht mitgebracht werden. Das Angeln mit Köderfischen ist Untersagt
Blinkern, Spinnern und Fliegenfischen ist gestattet, solange vom eigenen Platz aus geworfen wird. Weitere Ruten am Platz müssen dabei aus dem Wasser genommen werden. Wandern ist verboten / ein einmaliger Platzwechsel ist erlaubt
Die Schnur und das Vorfach sind mit ausreichend großen Durchmessern auszuwählen
Unterfangkescher, Fischtöter, Hakenlöser und Messer sind ständig bereit zu halten
Der ausgedrillte Fisch ist nur mit dem Kescher aus dem Wasser zu heben, dann durch einen Schlag auf das Nachhirn zu betäuben und anschließend durch Herzstich weidgerecht zu töten. Erst danach ist der Haken zu entfernen
Das Anfüttern ist verboten. (Ausnahmen für Karpfenangler nur nach Absprache mit der Aufsicht)
Keschern und Reissen ist verboten
Setzkescher sind verboten
Das ausnehmen der Fische ist am See verboten
Wer sich von seinem Angelplatz entfernt und somit die Aufsicht seiner Angeln nicht mehr gewährleistet, muss seine Ruten aus dem Wasser nehmen
Der Angelplatz ist unbedingt sauber zu verlassen. Angelschnüre, Haken, Dosen, Flaschen, Kronkorken, Zigarettenkippen oder ähnliches, gehören nicht in die Natur. Bitte den Abfall wieder mit nach Hause nehmen (gerne stellen wir hierfür kleine Müllbeitel zur Verfügung) oder aber in den dafür bereitgestellten Mülleimern entsorgen. Verschmutzte Angelplätze bitte umgehend dem Aufsichtspersonal anzeigen!
Folgende Schonmaße sind zu beachten: Hecht 40cm, Zander 35cm, Aal 35cm, Schleie 28cm / Raubfische sind ausschließlich mit Stahlvorfach zu beangeln
Ein Sachkundenachweis in Form einer Sportfischerprüfung oder dem bundeseinheitlichen Fischereischein ist zwingend erforderlich und dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorzuzeigen
Das Tierschutzgesetz ist unbedingt zu befolgen