- 200 Dauercamper
- 100 Durchgangsplätze
- 70.000 Quadratmeter Natursee
- Beste Wasserqualität
Einleitung
Grundlage für diese Platzordnung ist die „Verordnung über Campingplätze, Wochenendplätze und Wochenendhäuser (CPI-Woch-VO) des Landes Niedersachsen in der Fassung vom 5. Mai 1987. Die Platzordnung ist eine bindende Vorschrift für alle Dauer- und Kurzeitcamper (Feriengäste) auf dem Campingplatz „Tannenbruchsee“ in Metel. Der Campingplatz „Tannenbruchsee“ soll für alle Platzbenutzer ein Ort der Ruhe und Erholung sein. Dieses gemeinsame Interesse setzt von allen Nutzern über die ständige Einhaltung der Platzordnung hinaus, ein stets rücksichtsvolles Verhalten auf der gesamten Anlage voraus.
Ruhezeiten
Die aufgeführten Ruhezeiten sind in den angegebenen Zeiträumen einzuhalten:Zeit für Reparaturarbeiten an den Parzellen. In dieser Zeit sind tagsüber keine Ruhezeiten einzuhalten. Kinder haben sich in der Nachtruhezeit grundsätzlich auf ihrem Stellplatz aufzuhalten. Außerdem ist in den angegebenen Zeiten der Geräuschpegel so zu halten, dass der nächste Nachbar nicht gestört wird (Zimmer-Lautstärke). Kfz-Verkehr und Motorenlärm auf dem Platz ist während der Ruhezeiten untersagt.
Durchgangscamper
Die Abreise muss bis 11.00 Uhr erfolgen
Nebensaison 01.10.-31.03.Hauptsaison 01.04.-31.09.
Stellplätze
Den Anweisungen des Vermieters oder die durch ihn Beauftragten (Platzwart u.a.) ist Folge zu leisten. Wird dagegen verstoßen, sind der Vermieter oder die durch ihn Beauftragten berechtigt, den Mieter oder die in seinem Bereich befindlichen Personen sofort vom Platz zu weisen.
Zuwiderhandlungen
Den Anweisungen des Vermieters oder die durch ihn Beauftragten (Platzwart u.a.) ist Folge zu leisten. Wird dagegen verstoßen, sind der Vermieter oder die durch ihn Beauftragten berechtigt, den Mieter oder die in seinem Bereich befindlichen Personen sofort vom Platz zu weisen.
Strom/Gasanlagen
Die Gas- und Elektroanlagen müssen den gültigen VDI-Bestimmungen entsprechen. Die Stromkästen dürfen nur vom Vermieter oder den durch ihn Beauftragten geöffnet werden. Jedes eigenmächtige Öffnen der Kästen sowie Manipulationen an diesen durch die Mieter oder Kurzzeitcamper berechtigt den Vermieter zum sofortigen Platzverweis.
Wasser
Das Sprengen der Rasenflächen mit Leitungswasser ist untersagt. Wohnwagen dürfen (nur) einmal im Jahr gewaschen werden.
Feuer
Rauchen, Feuer und offenes Licht sind außerhalb der angemieteten Stellplätze verboten. Auf den jeweiligen Stehplätzen sind die Pächter für Feuer und offenes Licht sowie das Rauchen selbst verantwortlich.
Natur
Der Uferbereich darf nicht verändert werden. Auf dem Campingplatz stehende Bäume dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung gefällt werden.
Sonstiges
Die Gemeinschaftsanlagen (ausgenommen die Sanitärgebäude) dürfen nur außerhalb der Ruhezeiten (§ 6 der Platzordnung) benutzt werden. Diese sind von den jeweiligen Nutzern sauber zu halten. Zuwiderhandlungen werden mit Geldbußen geahndet.